Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen

Inhalt

  • Präamble
  • Geltungsbereich
  • Leistungen
  • Pflichten des Auftraggebers
  • Kontaktaufnahme und Marketing
  • Preise und Zahlungsbedingungen
  • Gewährleistung und Haftung
  • Vertraulichkeit und Datenschutz
  • AGB Änderungen, Dauer und Beendigung
  • Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

Präambel

Willkommen bei StartBounty, der innovativen Plattform, die darauf abzielt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen in einem dynamischen und sich ständig verändernden Arbeitsmarkt zu unterstützen. In einer Zeit, in der Flexibilität, Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit entscheidende Faktoren für den Unternehmenserfolg darstellen, haben wir eine mitarbeiterzentrierte Plattform entwickelt, die nicht nur durch diverse Anreize für die Arbeitnehmer überzeugt, sondern auch Unternehmen ermöglicht, ihre Rekrutierungsprozesse radikal zu optimieren und zu vereinfachen.

StartBounty dient als Brücke zwischen talentierten Kandidaten und herausfordernden Jobmöglichkeiten, indem es innovative Lösungen für die Personalsuche und Rekrutierung bietet. Es ist wichtig zu betonen, dass StartBounty nicht direkt in den Einstellungsprozess oder die Vertragsgestaltung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingreift. Unsere Rolle ist es, den Kontakt zu erleichtern und die Suche effektiver zu gestalten.

Indem Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, erkennen Sie an, dass unsere Zusammenarbeit ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgt. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, diese AGB sorgfältig zu lesen und sich mit Ihnen vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass Sie unsere Services optimal nutzen können.

Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich der AGB, Vertragsschluss

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der HR Roth e.K., Josephsplatz 22, 90403 Nürnberg (im Folgenden „StartBounty“ oder „wir“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Arbeitgeber“ oder „Unternehmen“). Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen, die StartBounty im Bereich der Personalvermittlung, Bereitstellung von Kandidaten und weitere damit verbundene Leistungen erbringt. Als Auftraggeber im Sinne dieser AGB gelten neben Unternehmen auch Organisationen wie Verbände, Vereine, Stiftungen, NGOs oder öffentlich-rechtliche Körperschaften.

1.2 Diese AGB finden Anwendung auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen StartBounty und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

1.3 Die Geltung dieser AGB ist ausschließlich; entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber in seiner Angebotsabgabe oder -annahme auf die vorrangige Geltung seiner eigenen AGB hinweist oder wenn StartBounty in Kenntnis der entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Die Einbeziehung dieser AGB in das Vertragsverhältnis erfolgt durch einen expliziten Hinweis auf ihre Geltung und Bestätigung auf der StartBounty-Webseite. Mündliche Aufträge werden erst durch eine Bestätigung durch StartBounty vor Vertragsschluss in Textform verbindlich. Ein Widerspruch des Auftraggebers gegen die AGB muss unverzüglich nach Erhalt in Textform erfolgen.

1.5 StartBounty richtet sein Angebot ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sowie Organisationen, die Personal beschäftigen oder dies beabsichtigen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Registrierung und Beauftragung ausgeschlossen. StartBounty behält sich vor, entsprechende Nachweise zu verlangen. Werden diese nicht innerhalb von 14 Tagen erbracht, ist StartBounty berechtigt, das Konto des Unternehmens zu deaktivieren.

1.6 Die Nutzung der Plattform und Angebote von StartBounty ist ausschließlich für die in § 2 bis § 8 festgelegten Zwecke zulässig. Die Bewerbung eigener Produkte oder Dienstleistungen des Auftraggebers über die Plattform, das Versenden von persönlichkeitsverletzenden, anstößigen Informationen oder die Rekrutierung für Clubmitgliedschaften, sexuelle Dienstleistungen und Schneeball- bzw. Pyramidensysteme ist untersagt. Die Anwerbung für Selbstständigkeiten, z.B. in Franchise-Systemen, ist nur mit expliziter Zustimmung von StartBounty gestattet.

§ 2 Auftragserteilung und Auftragsgegenstand

2.1 Eine Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt über die StartBounty Plattform, bspw. über das Ausschreiben von Stellen. Die Auswahl des passenden Kanals und die damit verbundenen Konditionen werden im Buchungsprozess transparent dargestellt.

2.2 Die Zusammenarbeit zwischen StartBounty und dem Auftraggeber ist nicht exklusiv. Es steht dem Auftraggeber frei, parallel Dienste anderer Anbieter zu nutzen, was die Flexibilität und Offenheit des StartBounty-Ansatzes unterstreicht.

2.3 Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung von Kandidatenprofilen durch StartBounty. Ein Profil gilt als bereitgestellt, sobald der Auftraggeber Zugang zu Informationen erhält, die eine Identifikation des Kandidaten ermöglichen. Dies kann über das Benutzerkonto oder direkt auf der StartBounty Plattform erfolgen.

2.4 StartBounty kann dem Auftraggeber Angebote zu veröffentlichten Stellenangeboten unterbreiten, beispielsweise durch Vorschläge passender Kandidatenprofile. Die Annahme dieser Angebote erfolgt durch Einsichtnahme in die bereitgestellten Kandidatenprofile durch den Auftraggeber. Die Konditionen für diese Profile ergeben sich aus den vereinbarten Bedingungen.

2.5 Kommt zwischen dem Auftraggeber und einem von StartBounty vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag zustande, erkennen beide Parteien an, dass dieser Vertragsschluss durch die Vermittlung von StartBounty ermöglicht wurde. Dies gilt auch für Verträge mit verbundenen Unternehmen des Auftraggebers.

2.6 Der Auftraggeber ist vollumfänglich für die rechtliche Konformität der eingestellten Stellenangebote verantwortlich und räumt StartBounty die notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte ein, um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. StartBounty behält sich das Recht vor, Inhalte zu modifizieren, um die Qualität der Angebote oder die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicherzustellen.

2.7 Die missbräuchliche Verwendung von Jobprofilen oder Plattforminhalten ist untersagt. Der Auftraggeber unterstützt StartBounty bei der Bekanntmachung seiner Dienstleistungen und gestattet die Nutzung seines Namens und Logos als Referenz, solange kein Widerspruch erfolgt.

Leistungen

§3 Leistungsumfang von StartBounty

3.1 StartBounty betreibt unter www.startbounty.com sowie weiteren Webseiten und Subdomains ein Onlineportal, das die Jobsuche, Personalvermittlung und Mitarbeitergewinnung verbessert. Die Plattform adressiert hauptsächlich drei Zielgruppen: Auftraggeber, Vermittler und Jobsuchende.

a) Auftraggeber sind Unternehmen oder Organisationen, die neue Mitarbeiter einstellen möchten. StartBounty unterstützt Unternehmen bei der Mitarbeitergewinnung. 

b) Vermittler sind Personen oder Unternehmen, die Jobsuchende erreichen und an passende Unternehmen vermitteln können. StartBounty ermöglicht Vermittlern passende Auftraggeber zu finden und eine Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung zu erhalten. 

c) Jobsuchende sind Privatpersonen, die an einem Unternehmens- oder Jobwechsel interessiert sind. Im Rahmen der Vermittlung werden Jobsuchende auch als Kandidaten in der StartBounty Plattform bezeichnet. StartBounty unterstützt Privatpersonen bei der Jobsuche. Kandidaten können anonymisierte Profile erstellen, die erst nach ihrer Freigabe vollständige Einsicht bieten, wodurch ihre Daten geschützt bleiben. StartBounty fördert somit eine sichere und vertrauliche Jobsuche.

3.2 Die Besetzung einer Stelle durch einen von StartBounty bereitgestellten Kandidaten obliegt dem Auftraggeber und dem Kandidaten selbst und ist somit keine Leistung von StartBounty. Es besteht somit kein Arbeitsverhältnis mit StartBounty.

3.3 Die Nutzung der Plattform dient ausschließlich den beschriebenen Zwecken. Unzulässige Nutzung, insbesondere für Werbung eigener Produkte oder Dienstleistungen, ist untersagt. StartBounty behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen diese Bedingungen entsprechende Accounts gemäß §19 zu deaktivieren, zu kündigen oder zu löschen.

§4 Registrierung als Auftraggeber

4.1 Der Auftraggeber kann sich auf den Webseiten von StartBounty registrieren und damit ein Benutzerkonto für seine Organisation anlegen. Im Registrierungsprozess muss der Auftraggeber die AGBs von StartBounty bestätigen. Die Registrierung und Nutzung eines Benutzerkontos ist nur möglich, wenn die AGBs bestätigt wurden.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Leistungen nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und ausschließlich für eigene unternehmerische Zwecke zu nutzen, es sei denn der Auftraggeber handelt als Agentur, Personaldienstleister oder Personalvermittler geschäftsmäßig für Dritte und hat von StartBounty die zustimmungspflichtige Erlaubnis zur Nutzung unserer Leistungen hierfür.

4.3 Ein Benutzerkonto kann mehrere Zugänge haben. Das Benutzerkonto ist dem Auftraggeber und ein Zugang ist den Vertretern des Auftraggebers zugeordnet. Der Auftraggeber hat seinen Mitarbeitern sowie allen weiteren befugten Nutzern seines Benutzerkontos Verpflichtungen aufzuerlegen, die sicherstellen, dass ausschließlich vom Auftraggeber autorisierte Personen die Zugänge und das Benutzerkonto auf der StartBounty Plattform verwenden. Die autorisierten Personen müssen sich jeweils einzeln registrieren sowie befugt sein, den Auftraggeber rechtskräftig zu vertreten. Die Nutzung desselben Zugangs durch mehrere Personen ist nur mit Erlaubnis von StartBounty gestattet.

4.4 In den Benutzerkonten des Auftraggebers werden Kontaktanfragen oder sonstige für die Dienstleistung relevante Nachrichten, Vorgänge und Informationen für den Auftraggeber angezeigt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sein Benutzerkonto regelmäßig auf neue Nachrichten zu prüfen. Er verpflichtet sich weiterhin zur zügigen und umgehenden Reaktion auf alle Kontaktanfragen oder sonstige Korrespondenzen, die über die StartBounty-Plattform übermittelt werden. Bei Nicht-Reaktion kann StartBounty den Auftraggeber dazu auffordern, unbearbeitete Nachrichten oder Vorgänge zu bearbeiten. Sollten trotz Aufforderung nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen weiterhin Nachrichten oder Vorgänge unbearbeitet sein, ist StartBounty berechtigt, ersatzweise die Kommunikation vorzunehmen, die Vorgänge abzuschließen und beispielsweise offene Bewerbungen abzulehnen sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 dieser AGB den Account zu deaktivieren.

§5 Stellenangebote und Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber ist vollumfänglich verantwortlich für die Gestaltung seiner Stellenangebote und Unternehmensprofile, einschließlich der Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Auftraggeber stellt StartBounty von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus den veröffentlichten Inhalten resultieren könnten. Ferner gewährt der Auftraggeber StartBounty die erforderlichen Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an diesen Inhalten, um die vertraglichen Leistungen zu erfüllen.

5.2 StartBounty behält sich das Recht vor, Inhalte von Stellenangeboten anzupassen, um deren Effektivität und Rechtskonformität zu gewährleisten. Für von StartBounty initiierte oder angeforderte Modifikationen übernimmt StartBounty die Verantwortung zur Einhaltung des AGG, sofern der Auftraggeber nicht selbst für die Modifikationen verantwortlich ist.

5.3 Der Auftraggeber erteilt StartBounty detaillierte Informationen für die Publikation seiner Stellenangebote und räumt ein unentgeltliches weltweites, unwiderrufliches Nutzungsrecht zur Verwendung dieser Texte, Logos, Bilder, Videos und sonstige Dateiformate während der Geschäftsbeziehung ein.

5.4 Durch die Publikation bestätigt der Auftraggeber, dass er über alle notwendigen Rechte an den eingereichten Inhalten verfügt und StartBounty gegenüber Ansprüchen Dritter freistellt.

5.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte oder sonstigen Merkmale der StartBounty-Plattform (einschließlich Preise oder Dienstleistungsbeschreibungen) zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, nachzubilden, zu übersetzen, zu verbreiten, weiterzugeben oder zu rekonstruieren (reverse engineering). Dem Auftraggeber ist jede Verletzung oder versuchte Verletzung der Sicherheit der StartBounty-Plattform untersagt, ebenso wie Versuche, die Verletzlichkeit des Systems oder Netzwerks zu untersuchen, zu prüfen oder zu testen oder die Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen zu verletzen.

5.6 Der Auftraggeber unterstützt StartBounty bei der Promotion seiner Dienstleistungen und stimmt der Verwendung seines Namens und Logos als Referenz zu. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.

§6 Kandidaten erhalten via “Mitarbeiter werben Mitarbeiter”

6.1 StartBounty bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, ein “Mitarbeiter werben Mitarbeiter” Prämienprogramm aufzusetzen, zu implementieren und zu verwalten. Damit können Auftraggeber neue Mitarbeiter über Empfehlungen bestehender Mitarbeiter anwerben. 

6.2 Der Auftraggeber führt folgende Schritte in der StartBounty-Plattform durch, zur Implementierung eines “Mitarbeiter werben Mitarbeiter” Prämienprogramms:

  • Veröffentlichung der offenen Stellen, die mit neuen Mitarbeitern besetzt werden sollen.
  • Festlegung der Prämien, die bestehende Mitarbeiter für eine erfolgreiche Empfehlung neuer Mitarbeiter erhalten sollen. 
  • Versand von Einladungen an bestehende Mitarbeiter, zur Registrierung bei StartBounty und Teilnahme am Prämienprogramm.

6.3 Eingeladene Mitarbeiter registrieren sich bei StartBounty und erhalten Zugang zu den ausgeschriebenen Stellen des Auftraggebers. Sie können anschließend die offenen Stellen potenziellen Interessenten zukommen lassen und Ihnen empfehlen, sich zu bewerben.

6.4 Vermittelt ein Teilnehmer des “Mitarbeiter werben Mitarbeiter” Prämienprogramms einen neuen Mitarbeiter erfolgreich, erhält der Vermittler die festgelegte Prämie. 

6.5 Die Auszahlung der Prämie erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach dem Jobstart oder nach der erfolgreichen Absolvierung der Probezeit des vermittelten Mitarbeiters vom Auftraggeber.

6.6 Die Funktion kann vom Auftraggeber mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende hin deaktiviert werden. Kündigungen müssen über die StartBounty-Plattform erfolgen.

6.7 Der Auftraggeber bestätigt, dass alle Beteiligten, einschließlich der vermittelnden Mitarbeiter, über die AGBs, Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen von StartBounty informiert wurden und diesen zustimmen.

§7 Kandidaten erhalten via “Alle werben Mitarbeiter” (externe Vermittler)

7.1 Neben einem Prämienprogramms für Mitarbeiter kann der Auftraggeber über StartBounty auch Prämien für externe Vermittler (“Alle werben Mitarbeiter”) anbieten, sogenannte “Bounties”. Der externe Vermittler erhält die Prämie, wenn eine durch ihn empfohlene Person erfolgreich vom Auftraggeber eingestellt wurde.

7.2 Der Auftraggeber führt folgende Schritte auf der StartBounty-Plattform durch, zur Bereitstellung eines “Alle werben Mitarbeiter”-Programms:

  • Veröffentlichung der offenen Stellen, die mit neuen Mitarbeitern besetzt werden sollen.
  • Festlegung der Prämien, die externe Vermittler für eine erfolgreiche Empfehlung neuer Mitarbeiter erhalten sollen.
  • Darüber hinaus erhält der Auftraggeber Zugang zu einer anonymen Kandidatendatenbank, die der Auftraggeber nach passenden Kandidaten durchsuchen kann. 

7.3 Neben Stellenangeboten bietet StartBounty die Möglichkeit, Bounties als zusätzliche Anreize für die Vermittlung erfolgreicher Kandidaten auszuloben. Diese Bounties sind frei wählbare Prämien, die vom Auftraggeber festgelegt werden und zu einer Zahlungspflicht führen, sobald eine erfolgreiche Vermittlung stattfindet. Die Nutzung und Auslobung von Bounties unterliegt den gleichen rechtlichen und ethischen Standards wie die Veröffentlichung von Stellenangeboten. StartBounty gewährleistet, dass die Bounties transparent und fair gehandhabt werden und der Missbrauch von Jobprofilen und Kandidatendaten unterbunden wird.

§8 Prüfung der Kandidaten

8.1 Die Entscheidung, Vorstellungsgespräche durchzuführen und die Eignung eines Kandidaten zu bewerten, obliegt allein dem Auftraggeber und stellt keine Zusicherung hinsichtlich der Eignung des Kandidaten durch StartBounty dar. StartBounty übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung der Eignung, Qualifikationen oder die Richtigkeit der Angaben der Kandidaten. 

8.2 Die abschließende Überprüfung der Eignung, Angaben, Qualifikationen und Referenzen eines Kandidaten ist alleinige Verantwortung und Pflicht des Auftraggebers. Diese Überprüfung beinhaltet alle relevanten Faktoren für die vorgesehene Tätigkeit, bspw. die fachlichen Fähigkeiten, rechtliche Voraussetzungen, beruflichen Erfahrungen, die gesundheitliche und charakterliche Eignung, etc. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sich von der Eignung und Qualifikation des Kandidaten zu überzeugen, bevor eine Entscheidung über die Einstellung getroffen wird. StartBounty haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Kandidatenangaben oder für die Entscheidung des Auftraggebers, einen Kandidaten einzustellen.

8.3 Bei der Vermittlung ausländischer Kandidaten, die eine Arbeitsgenehmigung benötigen, darf die Tätigkeit erst nach Erteilung dieser Genehmigung aufgenommen werden. Die Beantragung und die damit verbundenen Kosten liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. StartBounty macht darauf aufmerksam, dass Angaben zur Arbeitserlaubnis auf den Angaben der Kandidaten beruhen. Eine erfolgreiche Vermittlung gemäß den Bedingungen von StartBounty liegt erst mit Vorliegen der erforderlichen Arbeitsgenehmigung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, StartBounty unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme einer fehlenden Arbeitsgenehmigung, zu informieren. Fehlt diese Mitteilung, wird die Vermittlung als abgeschlossen betrachtet.

8.4 Alle Angaben in den Kandidatenprofilen, darunter Lebensläufe, Qualifikationen und Referenzen, werden von den Kandidaten selbst bereitgestellt. StartBounty übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben. Die Haftung für falsche oder irreführende Informationen seitens der Kandidaten ist ausgeschlossen.

Pflichten des Auftraggebers

§9 Informationspflichten, Abwerbeverbote

9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, StartBounty umgehend in Textform zu unterrichten, wenn Änderungen eintreten, die Einfluss auf die Vermittlung oder den Erfolg eines Vermittlungsprozesses haben könnten. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über das Zustandekommen eines Hauptvertrags mit einem von StartBounty vermittelten Kandidaten und alle für die Berechnung der Provision relevanten Informationen.

9.2 Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, StartBounty unverzüglich über die Annahme eines Angebots sowie über die Einzelheiten zur Abwicklung der Provisionszahlung in Kenntnis zu setzen.

9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, Kandidaten, die durch StartBounty vermittelt oder vorgestellt wurden, nicht für die Anstellung bei Dritten abzuwerben oder sie an andere Unternehmen oder Plattformen weiterzuempfehlen. Der Auftraggeber darf auch nicht dazu beitragen oder mitwirken, dass diese Kandidaten außerhalb der StartBounty-Plattform vermittelt werden. Sollte ein Kandidat aufgrund eines solchen Verhaltens nicht mehr durch StartBounty vermittelbar sein, gilt dies als Zustandekommen eines Hauptvertrags im Sinne von § 2.5 dieser AGB, mit allen daraus resultierenden rechtlichen und finanziellen Folgen für den Auftraggeber.

9.4 StartBounty verpflichtet sich seinerseits, keine Mitarbeiter des Auftraggebers aktiv für eine Vermittlung über die Plattform anzusprechen, es sei denn, diese Mitarbeiter haben ausdrücklich ihr Interesse an einer neuen beruflichen Herausforderung bekundet oder sich eigenständig auf der StartBounty-Plattform registriert. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Mitarbeiter von StartBounty aktiv abzuwerben oder für eine Anstellung in seinem Unternehmen oder bei Dritten zu gewinnen.

9.5 Beide Parteien erkennen die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Informations- und Verhaltenspflichten für den Erfolg und die Integrität der Vermittlungsleistungen von StartBounty an und verpflichten sich, diese im Sinne einer fairen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu beachten.

9.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine über StartBounty erhaltenen Kontaktdaten von Kandidaten für andere Zwecke zu verwenden oder diese Daten ohne explizite Zustimmung von StartBounty an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst auch Daten, die über das Mitarbeiter werben Mitarbeiter Tool generiert wurden. Jegliche Nutzung der Daten, die über die auf der Plattform vorgesehenen Zwecke hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von StartBounty. Bei Zuwiderhandlung behält sich StartBounty vor, rechtliche Schritte einzuleiten und das Benutzerkonto des Auftraggebers zu deaktivieren.

§10 Folgen bei Unterbleiben der Information und Verstoß gegen diese AGB

10.1 Sollte der Auftraggeber seine Informationspflichten gemäß diesen AGB nicht erfüllen, was StartBounty daran hindert, seine Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen oder abzurechnen (beispielsweise durch das Ausbleiben korrekter Informationen über das Zustandekommen eines Hauptvertrags oder über wesentliche Vertragsdetails wie das Gehalt des Kandidaten), behält sich StartBounty das Recht vor, fehlende Informationen auf Basis öffentlich verfügbarer Daten zu ergänzen. Bei der Berechnung der Provision, sofern diese vom Gehalt des Kandidaten abhängt, kann das durchschnittliche Gehalt für vergleichbare Positionen als Grundlage herangezogen werden. StartBounty wird dem Auftraggeber das so ermittelte Gehalt zur Bestätigung vorlegen. Erfolgt binnen 14 Tagen kein Widerspruch des Auftraggebers mit entsprechenden Nachweisen, gilt das von StartBounty ermittelte Gehalt als Grundlage der Provisionsberechnung.

10.2 Sollte eine Schätzung gemäß Abschnitt 10.1 nicht möglich sein oder widerspricht der Auftraggeber der Gehaltsschätzung ohne eine Einigung über das tatsächliche Gehalt zu erzielen, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines pauschalen Provisionsbetrags von 10.000 Euro an StartBounty. StartBounty behält sich das Recht vor, diesen Pauschalbetrag nach unten anzupassen. Der Auftraggeber hat das Recht, im Einzelfall den Nachweis zu führen, dass der tatsächliche Provisionsanspruch geringer ist. Wird dieser Nachweis nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Pauschalisierung erbracht, ist der pauschalisierte Betrag fällig. Gelingt der Nachweis, reduziert sich die Zahlungspflicht entsprechend. Diese Regelung schränkt das Recht von StartBounty zur Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht ein.

10.3 Bei einem Verstoß gegen die AGB oder das Unterlassen notwendiger Informationen, welche die Dienstleistung von StartBounty beeinträchtigen, behält sich StartBounty das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Deaktivierung des Benutzerkontos des Auftraggebers, vorbehaltlich weiterer rechtlicher Schritte. StartBounty wird die Interessen des Auftraggebers dabei angemessen berücksichtigen und im Falle eines mutmaßlichen Verstoßes zunächst eine Klärung anstreben, bevor irreversible Maßnahmen ergriffen werden.

Kontaktaufnahme und Marketing

§11 Kontaktaufnahme zu Marketingzwecken

11.1 Mit der Registrierung auf der StartBounty Plattform erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass StartBounty ihn zu Marketingzwecken kontaktieren darf. Dies umfasst Informationen über neue Dienstleistungen, Sonderaktionen und allgemeine Neuigkeiten von StartBounty, die für den Auftraggeber von Interesse sein könnten.

11.2 Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen, indem er StartBounty über die vorgesehenen Kommunikationskanäle (z.B. per E-Mail an eine in den Kontaktdaten genannte Adresse) informiert. Nach Erhalt des Widerrufs wird StartBounty die Zusendung derartiger Informationen unverzüglich einstellen.

11.3 StartBounty verpflichtet sich, die Kontaktdaten des Auftraggebers ausschließlich für die in diesen AGB genannten Zwecke zu verwenden und nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben.

Preise und Zahlungsbedingungen

§12 Konditionen, Provision & Zahlungsbedingungen

12.1 Soweit zwischen den Parteien im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist die bloße Nutzung des Systems für die Verwaltung von Stellenangeboten und Kandidatenprofilen kostenfrei. StartBounty kann daneben weitere Leistungen – kostenpflichtig oder kostenfrei – anbieten oder erbringen. 

12.2 Konditionen für  “Mitarbeiter werben Mitarbeiter”

12.2.1 Der Auftraggeber zahlt eine monatliche Gebühr an StartBounty. Die Höhe  der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der eingeladenen Mitarbeiter entsprechend der folgenden Abstufungen: bis zu 5 Mitarbeiter sind kostenlos, 6-49 Mitarbeiter kosten 29€ pro Monat, ab 50 Mitarbeiter auf Anfrage.

12.2.2 Der Auftraggeber zahlt die zuvor individuell festgelegte Prämie an den Mitarbeiter unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen aus.

12.2.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, im Rahmen seines Prämienprogamms ein Startgeld für den geworbenen Mitarbeiter festzulegen und auszuzahlen.

12.3 Konditionen für “Alle werben Mitarbeiter”

12.3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, StartBounty den Gesamtbetrag für jede erfolgreiche  Vermittlung gemäß § 6 oder § 7 dieser AGB auszuzahlen.

12.3.2. Der Gesamtbetrag beträgt 3600 €. StartBounty erhält davon 2400 €. Der Kandidat erhält von StartBounty 1000 € aus dem Gesamtbetrag als Startgeld. Der Vermittler erhält 200 € als Vermittlungsprovision. Der Auftraggeber kann darüber hinaus eine höhere Provision für den Vermittler bestimmen. 

12.4 Zahlungsbedingungen: Gesamtbetrag und/oder  monatliche Gebühr sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Provision und Preisangaben verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, hat StartBounty Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

12.5 Rückerstattung: Sollte ein Arbeitsverhältnis vor Antritt ohne Verschulden des Auftraggebers beendet werden, kann eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Provision erfolgen.

12.6 Provisionsanpassungen sind vor Leistungserbringung möglich. Die jeweiligen Konditionen werden im Benutzerkonto und im Buchungsprozess dargestellt. Sollte ein bereitgestellter Kandidat für eine andere Stelle eingestellt werden, so gelten dennoch die für die ursprüngliche Stelle vereinbarten Konditionen.

12.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen und Zahlungserinnerungen auf elektronischem Wege via E-Mail im PDF-Format versendet werden. 

12.8 Die Provision ist vom Auftraggeber auch dann geschuldet, wenn die Vermittlung gemäß § 6 oder § 7 dieser AGB erst nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen zwischen StartBounty und dem Auftraggeber, aber aufgrund einer Tätigkeit von StartBounty während der noch bestehenden Geschäftsbeziehung zustande kommt.

Gewährleistung und Haftung

§13 Haftung

13.1 StartBounty haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

13.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von StartBounty, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

13.3 Im Falle der leicht fahrlässigen oder nicht vorsätzlicher Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder kostenloser Leistungen haftet StartBounty nicht.

13.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.5 StartBounty übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Kandidaten bereitgestellten Daten und Informationen. Die Verantwortung für die Überprüfung der Eignung, Qualifikation und Integrität der Kandidaten liegt allein beim Auftraggeber. Dies umfasst auch die Verpflichtung zur Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), bei der Auswahl und Absage von Kandidaten.

13.6 StartBounty ist bemüht, die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Plattformdienste sicherzustellen, übernimmt jedoch keine Haftung für ununterbrochene Zugänglichkeit oder für technische Störungen der Online-Plattform.

13.7 Sollte StartBounty im Auftrag des Auftraggebers handeln, etwa bei der Absage an Kandidaten oder bei der Durchführung der Vorauswahl von Kandidaten, so erfolgt dies nach den Vorgaben und auf Risiko des Auftraggebers. StartBounty haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen dieser Auftragsausführung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens StartBounty vor.

13.8 Handlungen des Auftraggebers, die eine Intervention von StartBounty erforderlich machen, etwa die Nichtreaktion auf Kandidatenanfragen oder die Nichtbefolgung der AGBs, führen zu keiner Haftung von StartBounty für dadurch entstehende Schäden oder Aufwendungen beim Auftraggeber.

13.9 Durch die Nutzung der Dienste von StartBounty erkennt der Auftraggeber diese Haftungsbeschränkungen an.

§14 Verfügbarkeit der Plattform

14.1 StartBounty gewährt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertragsverhältnisses Zugang zur Plattform und deren Funktionalitäten, ohne eine ununterbrochene Zugänglichkeit garantieren zu können.

14.2 Die Verfügbarkeit der StartBounty-Plattform kann aus technischen Gründen (z.B. Wartung, Updates) oder aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von StartBounty liegen (z.B. Ausfälle von Kommunikationsnetzen, höhere Gewalt), zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen werden. StartBounty verpflichtet sich, solche Unterbrechungen so kurz wie möglich zu halten und, wenn möglich, außerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchzuführen.

14.3 StartBounty bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Insbesondere kann StartBounty für Störungen, Unterbrechungen oder einen Ausfall der Online-Dienste, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, keine Haftung übernehmen.

14.4 Im Falle vorhersehbarer längerer Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten wird StartBounty die Auftraggeber, soweit dies praktikabel ist, vorab informieren. StartBounty ist berechtigt, den Zugang zur Plattform für Wartungsarbeiten, zur Verbesserung der Dienste oder zur Abwehr von Gefahren temporär zu beschränken, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche des Auftraggebers entstehen.

14.5 Kostenlose Funktionalitäten, Dienste und Services der Plattform können von StartBounty jederzeit und ohne Vorankündigung geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Aus der Bereitstellung kostenloser Dienste erwachsen dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Beibehaltung oder spezifische Leistungserfüllung.

14.6 Der Auftraggeber erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht realisierbar ist. Von der Haftung ausgenommen sind daher Zeiten, in denen die Plattform aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich von StartBounty liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), über das Internet nicht zu erreichen ist.

Vertraulichkeit und Datenschutz

§15 Vertraulichkeit gegenüber Dritten

15.1 Sowohl der Auftraggeber als auch Personen, die im Namen des Auftraggebers Zugang zu Kandidatenprofilen oder Informationen aus dem „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“-System erhalten, verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit. Alle Informationen, die im Rahmen der Leistungen von StartBounty erhalten werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Als Dritte gelten in diesem Kontext auch verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG sowie Unternehmen, bei denen eine Personenidentität der vertretungsberechtigten Personen oder Eigentümer besteht.

15.2 Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht, der zur Weitergabe von Informationen an Dritte führt und einen Vertragsabschluss zwischen einem Dritten und einem von StartBounty bereitgestellten Kandidaten zur Folge hat, behandelt StartBounty so, als ob der Auftraggeber direkt mit dem Kandidaten einen Hauptvertrag abgeschlossen hätte, gemäß § 2.5 dieser AGB. StartBounty behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung weitergehende Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend zu machen.

15.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt über die Beendigung der Nutzung der Dienste von StartBounty hinaus bestehen und bindet den Auftraggeber sowie dessen Mitarbeiter an die Geheimhaltung aller im Rahmen der Dienstnutzung erhaltenen Informationen.

§16 Datenschutz

16.1 StartBounty und der Auftraggeber verpflichten sich zur vollständigen Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze, einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Beide Parteien gewährleisten die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten und erfüllen alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Informationspflichten gemäß Artikel 12 ff. DSGVO.

16.2 Informationspflicht und Dokumentation: Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Kandidaten angemessen und gemäß Artikel 12 ff. DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. StartBounty wird die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen den Kandidaten zugänglich machen, um die Erfüllung dieser Informationspflicht zu unterstützen. StartBounty ist nicht verpflichtet, die bereitgestellten Dokumente des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.

16.3 Vertraulichkeitsverpflichtung: StartBounty verpflichtet sich ausschließlich Personal, das auf die Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet ist, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu betrauen. Der Auftraggeber gewährleistet ebenfalls, dass seine Mitarbeiter und Vertreter, die Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, entsprechend verpflichtet werden.

16.4 Freistellung: StartBounty und der Auftraggeber stellen sich gegenseitig von jeglicher Haftung und von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Nichteinhaltung der Datenschutzvorgaben entstehen könnten, einschließlich etwaiger behördlicher Bußgelder.

16.5 Verantwortlichkeit: Beide Parteien agieren als separate Verantwortliche im Sinne der DSGVO und tragen jeweils die volle Verantwortung für die von ihnen durchgeführten Datenverarbeitungsaktivitäten. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Partei haftet allein für Schäden, die durch ihre Datenverarbeitung verursacht werden.

16.6 Datenschutzbeauftragter: StartBounty informiert den Auftraggeber über die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, StartBounty unverzüglich über Änderungen bezüglich seines Datenschutzbeauftragten oder der für den Datenschutz verantwortlichen Stelle zu informieren.

16.7 Datenschutzrechtliche Einwilligungen: Soweit für die Verarbeitung personenbezogener Daten Einwilligungen erforderlich sind, stellt der Auftraggeber sicher, dass diese Einwilligungen von den betroffenen Personen in einer Art und Weise eingeholt werden, die den Anforderungen der DSGVO entspricht.

AGB Änderungen, Dauer und Beendigung

§17 Nachträgliche Änderungen an den AGB

17.1 StartBounty behält sich das Recht vor, diese AGBs nach eigenem Ermessen und bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen, um auf Veränderungen im Geschäftsbetrieb, in der Gesetzgebung oder aus technischen Gründen zu reagieren. Alle Änderungen werden den Auftraggebern vor ihrem Inkrafttreten in angemessener Form, beispielsweise via E-Mail oder durch eine Benachrichtigung auf der StartBounty Plattform, mitgeteilt. Dabei werden die Änderungen deutlich hervorgehoben.

17.2 Auftraggeber haben das Recht, innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen ihren Widerspruch gegen die geänderten AGB in Schriftform zu äußern. Sollte kein Widerspruch seitens des Auftraggebers erfolgen, gelten die geänderten AGB als angenommen und sind ab diesem Zeitpunkt wirksam. StartBounty wird in der Mitteilung über die AGB-Änderungen besonders darauf hinweisen, dass das Ausbleiben eines Widerspruchs innerhalb der vorgegebenen Frist als Zustimmung zu den Änderungen gewertet wird.

17.3 Legt ein Auftraggeber fristgerecht Widerspruch gegen die geänderten AGB ein, behält sich StartBounty das Recht vor, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der geänderten AGB zu beenden. In einem solchen Fall wird StartBounty den Auftraggeber über die Beendigung des Vertragsverhältnisses informieren.

Diese Regelung soll eine flexible Anpassung der Geschäftsbedingungen an neue Anforderungen ermöglichen, während sie gleichzeitig die Rechte der Auftraggeber wahrt und ihnen die Möglichkeit gibt, Änderungen zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

§18 Vertragsdauer und Kündigung

18.1 Die Vereinbarung zwischen StartBounty und dem Auftraggeber wird ohne eine festgelegte Vertragsdauer getroffen und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Eine Kündigung durch den Auftraggeber kann auch durch die Deaktivierung oder Löschung seines Benutzerkontos auf der StartBounty Plattform erfolgen, wobei in diesem Fall keine Frist einzuhalten ist. Bereits entrichtete Gebühren für noch nicht erbrachte Dienstleistungen werden anteilig zurückerstattet, soweit die Leistungen noch nicht in Anspruch genommen wurden. 

18.2 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird StartBounty das Benutzerkonto des Auftraggebers sowie jegliche damit verbundenen Daten und aktiven Inhalte, einschließlich Stellenanzeigen, unverzüglich deaktivieren und löschen, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen.

18.3 Hinsichtlich der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten nach Kündigung des Vertrages gelten die Datenschutzbestimmungen von StartBounty, wie in § 16 dieser AGB dargelegt. 

18.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei die in diesen AGB festgelegten Pflichten schwerwiegend verletzt und der vertragsbrüchigen Partei keine Abhilfe binnen einer angemessenen Frist gelingt oder möglich ist. Für den Fall der außerordentlichen Kündigung durch StartBounty verweisen wir auf die speziellen Bedingungen des § 19 dieser AGB.

§19 Deaktivierung von Benutzerkonten, außerordentliche Kündigung

19.1 StartBounty behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen Benutzerkonten an der Nutzung bestimmter Funktionalitäten zu hindern, Benutzerkonten temporär zu deaktivieren oder endgültig zu löschen, insbesondere wenn die Nutzung der Plattform gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder die Rechte Dritter verstößt.

19.2 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung und damit für eine Deaktivierung oder Löschung des Benutzerkontos liegt insbesondere vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht begründen, dass …

  • der Auftraggeber die Plattform für unzulässige Aktivitäten nutzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unerlaubte Kontaktaufnahme zu Kandidaten, Weitergabe von Informationen an Dritte ohne Berechtigung oder Durchführung von Handlungen, die nicht mit den Zielen der Stellenbesetzung vereinbar sind;
  • vom Benutzerkonto aus rechtswidrige Handlungen vorgenommen wurden;
  • der Auftraggeber wesentliche Angaben, die für die Dienste von StartBounty von Bedeutung sind, vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch gemacht hat;
  • wiederholte, schuldhafte Verstöße gegen die AGB vorliegen, insbesondere nachdem StartBounty den Auftraggeber bereits auf den Verstoß hingewiesen hat;
  • der Auftraggeber sein Benutzerkonto vernachlässigt, indem er zum Beispiel auf Anfragen von Kandidaten nicht reagiert oder keine Aktualisierungen vornimmt.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. 

19.3 Vor einer endgültigen Deaktivierung oder Löschung wird StartBounty dem Auftraggeber in der Regel die Möglichkeit geben, den Verdachtsfall zu klären und gegebenenfalls entstandene Missstände zu beseitigen. Sollte sich der Verdacht nicht beseitigen lassen oder der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagieren, ist StartBounty berechtigt, das Benutzerkonto endgültig zu deaktivieren oder zu löschen.

19.4 Die dauerhafte Deaktivierung oder Löschung eines Benutzerkontos aus wichtigem Grund führt zur sofortigen Beendigung jeglicher Nutzungsmöglichkeit kostenpflichtiger Dienste durch den Auftraggeber, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

19.5 Die Löschung von Benutzerkonten (auch im Falle der Löschung durch den Auftraggeber) schließt die Löschung solcher Daten nicht ein, die StartBounty aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten behalten muss. StartBounty wird jedoch alle anderen Daten des Auftraggebers, die nicht mehr benötigt werden oder für die keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sicher und gemäß den Datenschutzbestimmungen löschen.

Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

§20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und alle Verträge zwischen StartBounty und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

20.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen StartBounty und dem Auftraggeber ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. StartBounty behält sich das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben.

§21 Abtretung, Aufrechnung, verbindliche Sprachfassung

21.1 Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von StartBounty.

21.2 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber gegenüber Forderungen von StartBounty ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

21.3 Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich und ausschließlich rechtlich verbindlich, auch wenn Übersetzungen in andere Sprachen zur Verfügung gestellt werden.

§22 Salvatorische Klausel und Erfüllungsort

22.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben.

22.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsverbindung zwischen StartBounty und dem Auftraggeber ist der Sitz von StartBounty in Nürnberg.

Diese Paragraphen sollen dazu beitragen, Rechtssicherheit für beide Parteien zu schaffen und den Rahmen für eine faire und klare Geschäftsbeziehung zu definieren.

Stand: 18.08.2024

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