Allgemeine Geschäftsbedingungen für Jobsuchende

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für das Nutzungsvertragsverhältnis zwischen dem Anbieter von StartBounty.com der HR Thomas Roth, Josephsplatz 22, 90403 Nürnberg (nachfolgend „Anbieter“) und an Arbeitsangeboten interessierte natürliche Personen (im Folgenden “Jobsuchende”) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGBs in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung der Dienste des Anbieters gültigen Fassung.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Für weitere Dienstleistungen können zusätzliche Vereinbarungen geschlossen werden.

(3) Bitte lesen Sie sich diese AGBs sorgfältig durch. Falls Sie unsere AGBs nicht akzeptieren, bitten wir Sie die Nutzung unserer Plattform und Dienstleistungen zu unterlassen.

§ 2 Nutzung der Webseite

(1) Die Nutzung und die Registrierung auf der Webseite www.startbounty.com (nachfolgend: „Webseite“) ist kostenlos.

(2) Der Anbieter kann den Nutzungsumfang jederzeit einschränken oder erweitern, ohne dass es einer Zustimmung des Jobsuchenden bedarf.

(3) Um den vollen Funktionsumfang der Webseite nutzen und an den Vergütungsmodellen teilnehmen zu können, ist eine einmalige vollständige Registrierung erforderlich. Der Nutzer kann jederzeit die Löschung seines Accounts verlangen, solange keine gesetzliche Pflicht dem entgegensteht. Im Falle einer Löschung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung alter Daten.

(4) Zweck der Webseite ist die Vermittlung von Arbeitsstellen.

(5) Der Anbieter ist bemüht, die Webseite aktuell zu halten, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Updates entsteht.

§ 3 Anspruch auf den Startbonus

(1) Bei erfolgreicher Vermittlung des Jobsuchenden an einen Arbeitgeber über StartBounty, erhält StartBounty eine Vermittlungsprovision vom Arbeitgeber. Diese Vermittlungsprovision teilt StartBounty mit dem Jobsuchenden (dieser Teil wird im Folgenden genannt Startbonus).

(2) Jobsuchende haben nur Anspruch auf den Startbonus, wenn alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind:

  • Der Jobsuchende muss volljährig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Dem Jobsuchenden wurde eine Arbeitsstelle erfolgreich durch StartBounty vermittelt.
  • Der Jobsuchende hat StartBounty die erfolgreiche Vermittlung der Arbeitsstelle gemeldet und einen Nachweis über den Vertragsschluss (z.B. Arbeitsvertrag) zukommen lassen.
  • Der Arbeitgeber hat die Vermittlungsprovision an StartBounty bezahlt.
  • Der Jobsuchende hat den Job angetreten. Der Jobantritt ist definiert als Erscheinen zur vermittelten Stelle am ersten Arbeitstag und erfolgreiche Beendigung des ersten Arbeitstages.

(3) Die Höhe des Startbonus beträgt maximal 1.000,00 €. StartBounty behält sich das Recht vor, zusätzliche Kriterien neben dem Nachweis des Vertragsschlusses zur Erreichung des Maximalbetrages einzuführen. 

(4) Die Auszahlung des Startbonus erfolgt entweder zum ersten oder fünfzehnten eines Monats, frühestens jedoch 14 Tage nach der Erfüllung der unter Punkt (2) genannten Bedingungen. 

(5) Der Anspruch auf den Startbonus entsteht nicht, wenn der Jobsuchende gegen die Teilnahmebedingungen verstößt oder seine Teilnahme rechtsmissbräuchlich ist. Als rechtsmissbräuchlich gilt dabei insbesondere das Ausnutzen technischer Schwachstellen, die Erstellung von Mehrfachaccounts, der Einsatz von Bots, Skripten, Crawler, Spider oder vergleichbarer Technologien. Sofern solche Umstände nach Wertstellung des Startbonus erfolgen, kann dieser zurückgefordert werden. 

§ 4 Pflichten des Jobsuchenden

(1) Der Jobsuchende versichert, dass die getätigten Angaben bei der Registrierung korrekt sind. Die Anmeldung mit fremden Daten ist nicht zulässig. Eine Übertragung des Accounts auf Dritte ist nicht 

erlaubt.

(2) Der Nutzer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Teilnahme an StartBounty selbst verantwortlich und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter und staatlicher Institutionen diesbezüglich frei.

(3) Es ist untersagt, das System für Missbrauch zu verwenden (z.B. Flooding, falsche Angaben, DDoS, Fake-Accounts).

(4) Die kommerzielle Nutzung des Dienstes für Jobsuchende ist ausgeschlossen. 

(5) Der Jobsuchende ist zur Versteuerung seiner erzielten Vergütung (Startbonus) selbst verantwortlich. In keinem Fall wird zwischen Anbieter und Jobsuchenden ein Beschäftigungsverhältnis begründet.

(6) Dem Jobsuchenden ist es untersagt, Bildschirmaufnahmen der Webseite und deren Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters zu veröffentlichen.

(7) Es ist untersagt, Screenshots oder sonstige Nachweise oder Unterlagen zu fälschen, fremde Nachweise oder Unterlagen zu nutzen oder auf andere Weise vorzutäuschen, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt zu haben.

§ 5 Kündigung / Sperrung des Accounts

(1) Der Jobsuchende kann seinen Account jederzeit kündigen.

(2) Der Anbieter hat das Recht, den Account mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Er behält sich insbesondere vor, den Account im Fall von Inaktivität zu kündigen. Ein Jobsuchender gilt als inaktiv, wenn er sich über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht in seinen Account eingeloggt hat. Vor Kündigung eines inaktiven Jobsuchenden wird der Anbieter versuchen, den Jobsuchenden über die angegebene E-Mail-Adresse mit einer Mahnfrist von vier Wochen anzuschreiben. Falls der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist der Kündigung widerspricht oder sich in seinen Account einloggt, wird die Kündigung mit Ablauf der Frist wirksam. 

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Auszahlung zu verweigern, sofern das von dem Jobsuchenden angegebene Konto nicht existiert und/oder einem anderen Kontoinhaber zugeordnet ist.

(4) Der Anbieter behält sich zudem das Recht vor, den Account eines Jobsuchenden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn der Nutzer gegen die Pflichten aus § 5 verstößt oder sich anderweitig pflichtwidrig oder gesetzeswidrig verhält.

(5) Im Falle einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung früherer Daten durch den Anbieter. Die Kündigung kann nicht rückgängig gemacht werden. Will der Jobsuchende die Dienste des Anbieters nach einer Kündigung erneut nutzen, muss er sich erneut registrieren. Eine erneute Registrierung darf nur vorgenommen werden, sofern der Anbieter dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 7 Haftung des Anbieters

(1) Ansprüche des Jobsuchenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Jobsuchenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit und die Aktualität von Links und die darüber abrufbaren Inhalte und nicht für die Angaben von Werbepartnern. Der Anbieter ist nicht haftbar für Verzögerungen oder Nicht-Verfügbarkeit der Dienste. Werbepartner können ihre Aktionen jederzeit ändern oder einstellen. Ein Anspruch gegen den Anbieter besteht in diesem Fall nicht.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Die sich aus Abs. 1 bis 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Nutzer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.

(6) Dieses Angebot richtet sich nur an Privatpersonen.

§ 8 Streitschlichtung

(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Auf Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Jobsuchenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter und der Erfüllungsort der Sitz des Anbieters in Nürnberg.

(3) Die Nutzungsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften ein. Soweit dies für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde, werden die Nutzungsbedingungen jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: 30.05.2023

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